Die Konferenz der Landesmusikräte Deutschlands hat sich monatlich per Videokonferenzen verständigt und folgende Appelle beschlossen:
Förderungslücke für Soloselbständige gemeinsam schließen: Deutscher Musikrat und Konferenz der Landesmusikräte appellieren an Bund und Länder
Der Deutsche Musikrat (DMR) und die Konferenz der Landesmusikräte (KdLMR) fordern für soloselbständige Musikerinnen und Musiker eine pauschale monatliche Zahlung von mindestens 1.000 Euro. Damit sollen Corona-bedingte Einnahmeverluste zumindest in Teilen überbrückt werden. Gemeinsam begrüßen der DMR und die KdLMR, dass sich auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom 05. Juni 2020 zur „Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“ für die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten von Soloselbständigen ausspricht. Der Deutsche Musikrat hatte bereits am 16. März 2020 die Forderung nach zeitlich begrenzten, pauschalen Zuschüssen für freiberufliche Künstlerinnen und Künstlern veröffentlicht und mehrfach bekräftigt.
Kulturfinanzierung 2021-2023: Deutscher Musikrat und Konferenz der Landesmusikräte fordern Länder zur Selbstverpflichtung auf
Die Coronakrise 2020 wird auf Jahre hinaus die öffentlichen Haushalte belasten. Die Länder
und Kommunen nehmen ihre verfassungsrechtliche Verantwortung für Bildung und Kultur
auch wahr, indem sie diese zu über 85% finanzieren. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten
wurden bisher die Ausgaben für die bildungskulturelle Infrastruktur, die nicht unter die
Pflichtaufgaben fallen, oftmals überproportional gekürzt. Es besteht jedoch ein breiter
gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Finanzierung einer intakten Bildungs- und
Kulturlandschaft, die den Werten und Maßstäben der völkerrechtlich verbindlichen UNESCO
Konvention zur Kulturellen Vielfalt verpflichtet ist, eine öffentliche Aufgabe ist, in
öffentlicher Verantwortung liegt und überwiegend öffentlich finanziert werden sollte.
Schon jetzt ist allerdings die Finanzierung des öffentlichen Bildungs- und Kulturlebens in
Teilen unseres Landes nicht hinreichend. Angesichts der Dimension der Coronakrise
erachten wir die zivilgesellschaftliche Mitverantwortung als besonders essenziell, Bildung
und Kultur als wesentliche Teile des Gemeinwesens dauerhaft auskömmlich zu finanzieren.
Deshalb appellieren der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte an die
Landesregierungen und die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, die
Finanzierung der Bildungs- und Kulturausgaben über eine Verpflichtungsermächtigung auch
für die kommenden Jahre zu sichern und vor überproportionalen Kürzungen zu schützen.
Dazu schlagen wir den Ländern vor, die geplanten Steigerungen der Haushaltsausgaben für
Bildung und Kultur für die nächsten drei Jahre – trotz der Coronakrise – mit einer solchen
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt zu verankern. Zumindest aber sollte mit der
Selbstverpflichtung vereinbart werden, dass die Finanzierung von Bildung und Kultur auch in
Zukunft in jener prozentualen Höhe gewährleistet ist, wie es in den derzeitigen
Haushaltsansätzen der Fall ist.
Nähere Informationen unter: www.musikrat.de |