Übungsleiterpauschale

Jetzt bean­tra­gen!

Seit 2017 gewährt das Land Bran­den­burg Zuschüsse für die musi­ka­li­sche Übungs­lei­tung von voka­len und instru­men­ta­len Ama­teur­ensem­bles. Diese müs­sen über den Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg bean­tragt wer­den. Antrags­be­rech­tigt sind Chöre und Orches­ter aus Brandenburg. 

Es gel­ten Min­dest­an­for­de­run­gen an die Anzahl der Ensem­ble­mit­glie­der und die Qua­li­fi­ka­tion der künst­le­ri­schen Lei­tung. Die För­de­rung zielt dar­auf, die Viel­falt der Bran­den­bur­ger Ama­teur­ensem­bles zu erhal­ten und sie zu qua­li­fi­zie­ren. Damit ver­bun­den ist die Ver­pflich­tung zu öffent­li­chen Auf­trit­ten. Ein Rechts­an­spruch auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung besteht nicht. 

Jetzt die Übungs­lei­ter­pau­schale bis zum 06.06.2025 beantragen.

Ein­zu­rei­chende Unter­la­gen sind:
- das voll­stän­dig aus­ge­füllte und unter­schrie­bene Antrags­for­mu­lar
- den Hono­rar­ver­trag mit Ihrem/r Ensem­ble- oder Chorleiter:in
- einen Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­weis von Ihrem/r Ensem­ble- oder Chorleiter:in
- einen Wei­ter­bil­dungs­nach­weis von Ihrem/r Ensem­ble- oder Chorleiter:in

Antrags­for­mu­lar

För­der­grund­sätze Übungsleiterpauschale

Für Rück­fra­gen steht Ihnen das Team des Lan­des­mu­sik­ra­tes jeder­zeit zur Verfügung.

Kon­takt: (0331) 280 35 25 | info[at]landesmusikrat-brandenburg.de