Antragsfrist bis zum 20. Mai verlängert
Förderung kultureller Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine
Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ will für sie geschützte Räume schaffen, in denen sie kulturelle Angebote wahrnehmen oder kreativ werden können.
Nach der Flucht vor dem Krieg will „Sonnenstunden“ für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine geschützte Räume schaffen. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können.
Das Programm wird unterstützt vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und der Berliner Architektin Regine Leibinger. „Sonnenstunden“ soll auch die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen zeitweise entlasten und ihnen ebenfalls kleine Freiräume eröffnen.
Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen‑, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).
Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zum Programm unter:
www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine
Antragsschluss für eine Förderung ist der 20. Mai 2022.