Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK bietet ab sofort weitere Anreize, um Musikvereine, Chöre und Orchester sowie Kreisverbände nach der Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist gewährleistet.
Das sind die wesentlichen Neuerungen der Verlängerung des Förderprogramms NEUSTART AMATEURMUSIK:
- Erweiterte Zielgruppen: Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK wird für Kreisverbände geöffnet.
- Erhöhte Fördersumme: Pro Projekt sind bis zu 20.000 EUR Zuschuss möglich; Kreisverbände sowie kleinere Diözesen können bis zu 150.000 EUR beantragen.
- Verlängerter Antragszeitraum: Anträge können bis 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
- Verlängerter Durchführungszeitraum: Die Projekte können bis 30. Juni 2023 durchgeführt werden.
Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) setzt das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK im Auftrag der BKM um.
Alle Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Webseite: www.bmco.de/antragstellung/
Ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen Sondernewsletter.
Beratung und Hilfe beim Antrag
Das Projektteam von NEUSTART AMATEURMUSIK bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung unter der Hotline 030 / 609 807 8135. Sprechzeiten: Mo – Fr 10–13 Uhr, Mo + Do 18–20 Uhr
E‑Mail: info@frag-amu.de
Digitale Infoveranstaltungen finden am 7. November, 30. November und 14. Dezember von 18.30 – 19.30 Uhr statt. Die Informationsveranstaltung findet auf Zoom statt. Es ist keine vorherige Anmeldung nötig. Folgen Sie diesem LINK zur Informationsveranstaltung oder wählen sich manuell ein:
Meeting-ID: 893 7387 1570
Kenncode: 447997
Weitere Informationen zum Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK: https://bundesmusikverband.de/neustart/