Mit DIWA zur Digitalisierung

Land stellt 600.000 Euro bereit

Das Land Bran­den­burg inten­si­viert seine Bemü­hun­gen zur Digi­ta­li­sie­rung im Kul­tur­be­reich. Noch bis zum 22. April 2021 kön­nen Anträge zur För­de­rung des Digi­ta­len Wan­dels von Kul­tur­ein­rich­tun­gen im Land Bran­den­burg (DIWA) gestellt wer­den. und stellt dafür in die­sem Jahr 600.000 Euro zur Verfügung.

Das Pro­gramm zur För­de­rung des Digi­ta­len Wan­dels von Kul­tur­ein­rich­tun­gen im Land Bran­den­burg (DIWA Kul­tur) setzt drei För­der­schwer­punkte: Stra­te­gien und Kon­zepte, inno­va­tive Pro­jekte sowie Qua­li­fi­ka­ti­ons­maß­nah­men. Das Pro­gramm unter­stützt Kul­tur­ein­rich­tun­gen kon­kret dabei,

  • bestehende Betriebs­pro­zesse, kul­tu­relle Aus­drucks­for­men und die Außen­kom­mu­ni­ka­tion umfas­send auf Inno­va­ti­ons­po­ten­ziale durch Digi­ta­li­sie­rung zu analysieren,
  • dafür geeig­nete indi­vi­du­elle Lösun­gen, Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und/oder Pilot­pro­jekte zu ent­wi­ckeln und diese dann umzu­set­zen bzw. zu imple­men­tie­ren sowie
  • die eige­nen Mitarbeiter*innen zu qualifizieren.

Geför­dert wer­den kön­nen unter ande­rem Bera­tungs­leis­tun­gen, Per­so­nal­kos­ten für zusätz­li­ches befris­te­tes Per­so­nal, Sach­mit­tel für Work­shops und digi­tale Pilot­pro­jekte. Das Land über­nimmt 90 Pro­zent der Kos­ten. Bewer­ben kön­nen sich ab sofort und bis zum 22. April 2021 gemein­nüt­zige juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten und des öffent­li­chen Rechts und Gesell­schaf­ten bür­ger­li­chen Rechts ohne unter­neh­me­ri­sche Ziel­set­zung mit Sitz im Land Bran­den­burg sowie Gemein­den und Gemein­de­ver­bände des Lan­des Bran­den­burg. Die Aus­wahl der geför­der­ten Pro­jekte erfolgt durch eine externe Exper­ten-Jury. Die För­der­grund­sätze und Antrags­un­ter­la­gen sowie wei­tere Infor­ma­tio­nen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/ abrufbar.