Landmusik

För­der­pro­gramm und Ausschreibung 

Der Deut­sche Musik­rat führt das Pro­gramm Land­mu­sik mit För­der­mit­teln der Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medien durch. Ziel ist die Stär­kung des Musik­le­bens im länd­li­chen Raum, um so einen Bei­trag zur qua­li­ta­ti­ven Annä­he­rung von urba­nen und länd­li­chen Räu­men zu leis­ten. Die kul­tu­relle Viel­falt, die das Musik­land Deutsch­land aus­macht, soll auch in der Flä­che wahr­nehm­bar sein. Nur wenn die kul­tu­relle Ent­wick­lung mit der wirt­schaft­li­chen Schritt hält, kann die Lebens­qua­li­tät im länd­li­chen Raum Alter­na­ti­ven zu den gro­ßen Städ­ten bieten.

Die Pro­jekt­för­de­rung Land­mu­sik unter­stützt Unter­neh­mun­gen, die Musik im länd­li­chen Raum erleb­bar machen und die Iden­ti­fi­ka­tion der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit ihrer Region stär­ken. Pro­jekte kön­nen antei­lig bis zu 75% mit einem För­der­be­trag von min­des­tens 2.000 bis maxi­mal 10.000 € geför­dert wer­den. Die­ses För­der­for­mat rich­tet sich an Pro­fis und Laien glei­cher­ma­ßen. Antrags­be­rech­tigt sind:

  • Initia­ti­ven von enga­gier­ten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kul­tur- und Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen (Musik­schule, Kir­che, Kul­tur­ver­ein, Schule, usw.)
  • Kom­mu­nal oder bür­ger­schaft­lich getra­gene Ein­rich­tun­gen unab­hän­gig von der Rechtsform

Antrags­frist ist der 14. Mai 2021. Die geför­der­ten Pro­jekte müs­sen an einem kon­kre­ten Ort im länd­li­chen Raum stattfinden.

Alle Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm fin­den Sie unter: https://www.landmusik.org/projektfoerderung

Beson­dere Ehre für beson­dere Orte: Schon heute wer­den viele krea­tive Ideen im länd­li­chen Raum umge­setzt, die jedoch häu­fig wenig Reso­nanz erfah­ren. Der Deut­sche Musik­rat und die Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medien (BKM) möch­ten daher her­aus­ra­gende musi­ka­li­sche Pro­jekte im länd­li­chen Raum för­dern und bekannt machen, damit sie Impulse für andere Orte geben kön­nen. Der Preis rich­tet sich an Kom­mu­nen, Land­kreise, Land­ge­mein­den und Klein­städte aus dem länd­li­chen Raum. Dabei wer­den 2021 und 2022 ins­ge­samt 13 „Land­mu­si­korte des Jah­res“ von einer fach­kun­di­gen unab­hän­gi­gen Jury gekürt. Die aus­ge­wähl­ten Land­mu­si­korte erhal­ten ein Preis­geld von je 5.000 € (außer Bun­des­preis­trä­ger, s.u.) und tra­gen die Auszeichnung/Plakette „Land­mu­si­kort des Jah­res“, wel­ches als Güte­sie­gel auf den beson­de­ren Ort hin­weist. Unter den 13 aus­ge­wähl­ten „Land­mu­si­kor­ten des Jah­res“ wählt die Jury drei Bun­des­preis­trä­ger aus. Diese erhal­ten ein Preis­geld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preis­gel­der sind zweck­ge­bun­den und müs­sen für die Fort­füh­rung der aus­ge­zeich­ne­ten musi­ka­li­schen Pro­jekte ein­ge­setzt werden.

Grund­sätz­lich antrags­be­rech­tigt sind alle Kom­mu­nen, Land­kreise, Land­ge­mein­den und Klein­städte aus dem länd­li­chen Raum. Pro Kom­mune und Land­kreis kann nur ein Antrag gestellt wer­den. Die Lan­des­mu­sik­räte nomi­nie­ren aus den ein­ge­gan­ge­nen Anträ­gen eine Aus­wahl, über die die Jury entscheidet.

Alle Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://www.landmusik.org/landmusikort