Zweite Ausschreibungsrunde bis zum 04. Juni
Mit der Förderrichtlinie Regionale Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum hat das MWFK ein ganz auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm aufgelegt. Der Förderung liegt das Konzept Zusammenhalt – Heimat – Teilhabe zugrunde, das als Anlage der Richtlinie beigefügt ist und die Förderziele genau beschreibt.
Entscheidend ist dabei: Die regionalen kulturellen Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Ankerpunkte sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht.
Am 3. April 2023 ist die Ausschreibung für die zweite Förderrunde des Programms gestartet. Sie richtet sich gezielt an jene Landkreise, in denen es noch keine kulturellen Ankerpunkte gibt, um diese wichtige strukturbildende Förderung auch überall im Land zur Entfaltung zu bringen. Dies sind die Kreise: Barnim, Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald Lausitz, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. Im Rahmen einer kooperativen Antragstellung können aber auch Orte in den übrigen Landkreisen beteiligt werden.
Für die kulturellen Ankerpunkte sind im Doppelhaushalt 2023/24 1,5 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt. Somit stehen landesseitig zwischen 70.000 Euro und 150.000 Euro pro Jahr und Ankerpunkt zur Verfügung. Die Förderung ist angelegt auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren. Nach Maßgabe der Haushaltsentwicklungen und einer Evaluierung der Ankerpunkte kann sich eine weitere Förderphase von nochmals drei Jahren anschließen.
Alle Informationen finden Sie unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/