Das Kulturministerium legt erstmalig ein ganz auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm auf: die Förderrichtlinie für Regionale Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum.
Der Förderung liegt das Konzept „Zusammenhalt – Heimat – Teilhabe“ zugrunde, das als Anlage der Richtlinie beigefügt ist und die Förderziele genau beschreibt. Für die künftig vom Land geförderten regionalen kulturellen Ankerpunkten stehen insgesamt 1 Mio. Euro pro Jahr bereit.
Die Förderung beginnt bereits im Oktober 2021. Für den jeweiligen Ankerpunkt stehen dann landesseitig zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, und die Förderung ist angelegt auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren. Nach Maßgabe der Haushaltsentwicklungen kann sich eine weitere Förderphase von nochmals drei Jahren anschließen.
Entscheidend ist dabei: Die regionale kulturellen Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Ankerpunkte sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht.
Die Anträge können ab sofort und bis zum 18. August 2021 im MWFK gestellt werden. Sie erfordern eine positive Stellungnahme des zuständigen Landkreises. Die Anträge wird eine Fachjury bewerten, auf deren Grundlage dann die Förderung ausgesprochen werden wird.
Weitere Informationen: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/
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