Bewerbungen für eine Fortsetzung der Förderung von 2025 bis 2027 ab sofort möglich / Land stellt jährlich bis zu einer Million Euro bereit
Startschuss für die Fortsetzung des Förderprogramms Regionale Kulturelle Ankerpunkte: Bereits bestehende Kulturelle Ankerpunkte der ersten Generation können sich noch bis zum 30. September für den Förderzeitraum von 2025 bis 2027 bewerben. Das Land stellt für die Fortführung der Ankerpunkte bis 2027 jährlich bis zu einer Million Euro bereit.
Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Eine Erfolgsstory wird fortgesetzt: Mit unserem Förderprogramm der Regionalen Kulturellen Ankerpunkte stärken wir bestehende Kultur-Strukturen, ‑Einrichtungen und ‑Akteure vor Ort. Wir unterstützen Zusammenschlüsse von Kultureinrichtungen und lokalen ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, damit sie sichtbarer werden, sich weiterentwickeln und vernetzen können. Das ist bundesweit einmalig. Und erfolgreich, wie die externe Evaluation gezeigt hat. Deswegen machen wir auch weiter und stellen ab 2025 erneut eine Million Euro jährlich für die Fortführung der Ankerpunkte bereit. Übrigens: Nicht nur die Evaluation, auch die vielen positiven Rückmeldungen zeigen eindrucksvoll, dass das Angebot der Vernetzung und der gezielten Entwicklung von Stärken, Schwerpunkten und Zukunftsmodellen passgenau auf die Bedarfe in den Regionen zugeschnitten ist und den Nerv der Zeit trifft. Ich bin überzeugt: So hat Kultur Zukunft.“
Mit dem 2021 gestarteten Förderprogramm Regionale Kulturelle Ankerpunkte hat das Kulturministerium erstmals ein ganz auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm aufgelegt. In einer ersten Förderrunde haben neun Projekte von 2021 bis 2024 insgesamt rund 3,3 Millionen Euro erhalten. In der zweiten Förderrunde wurden sieben weitere Ankerpunkte in Regionen ausgewählt, in denen es bislang keine gab. Für deren Finanzierung stellt das Kulturministerium von 2023 bis 2026 weitere rund 1,64 Millionen Euro bereit. Für die Fortsetzung der Ankerpunkte der ersten Generation stehen im Förderzeitraum von 2025 bis 2027 Landesmittel in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Jahr und Standort zur Verfügung. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate oder Aktivitäten werden nicht gemacht.
Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/#