Übersicht der Förderprogramme in Brandenburg für Kulturschaffende
Die Landesregierung in Brandenburg hat mehrere Corona-Hilfsprogramme aufgesetzt, um Kulturschaffende und Kultureinrichtungen zu unterstützen. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Soforthilfe Corona der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Das Programm umfasst 7,5 Millionen Euro und richtet sich explizit auch an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Die Soforthilfe wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen im Unternehmen ausgezahlt und beträgt bis zu 9.000 Euro (bei bis zu 5 Erwerbstätigen) und bis zu 60.000 Euro (bei bis zu 100 Erwerbstätigen).
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlage, Gewerbeanmeldung, Kopie des Personalausweises, Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte, Formular ‘Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte “De-minimis”-Beihilfen‘
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Mikrostipendien für freischaffende Künstler*innen
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) unterstützt freiberufliche professionelle Brandenburger Einzelkünstler*innen mit Mikrostipendien à 1.000 €, damit sie während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren können. Die Stipendien dienen der Schaffung von Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens in der Zeit der CORONA Pandemie und dienen der künstlerischen Entwicklung der Kunstschaffenden sowie der Entwicklung neuer Formate und Projekte. Die Förderung der lebendigen und vielfältigen Brandenburger Kunstszene ist das Ziel.
Voraussetzungen sind: Hauptwohnsitz im Land Brandenburg sowie Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Jahr 2020 (im Härtefall Mitgliedschaft in einem Fach-/Berufsverband)
Über die Vergabe der Stipendien wird im MWFK auf der Grundlage der eingereichten Anträge mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Projektes entschieden. Alle Unterlagen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/
Coronahilfe für Kultureinrichtungen
Ergänzend zu den unterschiedlichen Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes werden weitere Mittel insbesondere für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger zum Teilausgleich von Einnahmeausfällen bereitgestellt.
Bei der Antragsstellung sind unteranderem folgende Fakten zu beachten: die Unterstützung erfolgt als Teilausgleich von Einnahmeausfällen grundsätzlich bis zu 50 Prozent, der Förderzeitraum ist derzeit vom 11.03.2020 bis zum 31.08.2020.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-–kulturhilfe/
Digitale Lehre BB
Das Land stellt bis zu vier Millionen Euro bereit, um die Hochschulen bei der flächendeckenden Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre zu unterstützen. Ziel ist, dass Studierende möglichst viele Studien- und Prüfungsleistungen im Sommersemester 2020 erbringen können. Die Hochschulen konnten sich bis zum 11. Mai mit ihren Anträgen bewerben. Mit einem landesweiten Hochschul-Hackathon vom 08. bis 10. Mai sollten zudem Lösungen für Herausforderungen der digitalen Lehre entwickelt werden.
Die Ergebnisse werden ab dem 18.05.2020 auf der Webseite (https://hochschul-hackathon-bb.de/) veröffentlicht.
Soforthilfe für Studierende
Das Bundesbildungsministerium hat am 30. April 2020 ein umfangreiches Hilfsprogramm für Studierende angekündigt, die durch die Corona-Krise eine finanzielle Notlage geraten sind. Das geplante Brandenburger Soforthilfe-Programm für Studierende wurde deshalb ausgesetzt.
Die wichtigsten Eckdaten des Bundesprogrammes sind: deutsche Studierende können ab dem 8. Mai 2020 und internationale Studierende ab dem 1. Juni 2020 zinslose Darlehen in Höhe von monatlich bis zu 650 Euro über die KfW-Bankengruppe beantragen. Für besonders akute Notfälle stellt der Bund zudem 100 Millionen Euro für die Notfallfonds der Studierendenwerke bereit.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studierendenwerke sowie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/KfW-Corona-Hilfe-für-Studierende/