Corona-Soforthilfeprogramme

Über­sicht der För­der­pro­gramme in Bran­den­burg für Kulturschaffende

Die Lan­des­re­gie­rung in Bran­den­burg hat meh­rere Corona-Hilfs­pro­gramme auf­ge­setzt, um Kul­tur­schaf­fende und Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu unter­stüt­zen. Hier fin­den Sie eine aktu­elle Über­sicht (kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Soforthilfe Corona der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Das Pro­gramm umfasst 7,5 Mil­lio­nen Euro und rich­tet sich expli­zit auch an Kul­tur­ein­rich­tun­gen und Kul­tur­schaf­fende. Die Sofort­hilfe wird gestaf­felt nach der Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen im Unter­neh­men aus­ge­zahlt und beträgt bis zu 9.000 Euro (bei bis zu 5 Erwerbs­tä­ti­gen) und bis zu 60.000 Euro (bei bis zu 100 Erwerbstätigen).

Antrags­be­rech­tigt sind gewerb­li­che Unter­neh­men und Ange­hö­rige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbs­tä­ti­gen, die eine Betriebs- bzw. Arbeits­stätte im Land Bran­den­burg haben

Zur Antrags­stel­lung wer­den fol­gende Unter­la­gen benö­tigt: Han­dels­re­gis­ter­aus­zug oder ver­gleich­bare Unter­lage, Gewer­be­an­mel­dung, Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses, Lohn­jour­nal oder gleich­wer­tige Unter­la­gen für Erwerbstätige/Beschäftigte, For­mu­lar ‘Erklä­run­gen über bereits erhal­tene bzw. bean­tragte “De-minimis”-Beihilfen‘

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Mikrostipendien für freischaffende Künstler*innen

Das Minis­te­rium für Wis­sen­schaft, For­schung und Kul­tur (MWFK) unter­stützt frei­be­ruf­li­che pro­fes­sio­nelle Bran­den­bur­ger Einzelkünstler*innen mit Mikro­sti­pen­dien à 1.000 €, damit sie wäh­rend der Corona-Krise kleine künst­le­ri­sche Pro­jekte rea­li­sie­ren kön­nen. Die Sti­pen­dien die­nen der Schaf­fung von Rah­men­be­din­gun­gen künst­le­ri­schen Arbei­tens in der Zeit der CORONA Pan­de­mie und die­nen der künst­le­ri­schen Ent­wick­lung der Kunst­schaf­fen­den sowie der Ent­wick­lung neuer For­mate und Pro­jekte. Die För­de­rung der leben­di­gen und viel­fäl­ti­gen Bran­den­bur­ger Kunst­szene ist das Ziel.

Vor­aus­set­zun­gen sind: Haupt­wohn­sitz im Land Bran­den­burg sowie Mit­glied­schaft in der Künst­ler­so­zi­al­kasse im Jahr 2020 (im Här­te­fall Mit­glied­schaft in einem Fach-/Be­rufs­ver­band)

Über die Ver­gabe der Sti­pen­dien wird im MWFK auf der Grund­lage der ein­ge­reich­ten Anträge mit einer Kurz­be­schrei­bung des geplan­ten Pro­jek­tes ent­schie­den. Alle Unter­la­gen müs­sen in Papier­form bis zum 09. Juni 2020 ein­ge­reicht werden.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/

Coronahilfe für Kultureinrichtungen

Ergän­zend zu den unter­schied­li­chen Hilfs­pro­gram­men des Lan­des und des Bun­des wer­den wei­tere Mit­tel ins­be­son­dere für kom­mu­nale Kul­tur­ein­rich­tun­gen und gemein­nüt­zige pri­vate Kul­tur­ein­rich­tun­gen und Pro­jekt­trä­ger zum Teil­aus­gleich von Ein­nah­me­aus­fäl­len bereitgestellt.

Bei der Antrags­stel­lung sind unter­and­e­rem fol­gende Fak­ten zu beach­ten: die Unter­stüt­zung erfolgt als Teil­aus­gleich von Ein­nah­me­aus­fäl­len grund­sätz­lich bis zu 50 Pro­zent, der För­der­zeit­raum ist der­zeit vom 11.03.2020 bis zum 31.08.2020.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-–kulturhilfe/

Digitale Lehre BB

Das Land stellt bis zu vier Mil­lio­nen Euro bereit, um die Hoch­schu­len bei der flä­chen­de­cken­den Umstel­lung von Prä­senz- auf Online-Lehre zu unter­stüt­zen. Ziel ist, dass Stu­die­rende mög­lichst viele Stu­dien- und Prü­fungs­leis­tun­gen im Som­mer­se­mes­ter 2020 erbrin­gen kön­nen. Die Hoch­schu­len konn­ten sich bis zum 11. Mai mit ihren Anträ­gen bewer­ben. Mit einem lan­des­wei­ten Hoch­schul-Hacka­thon vom 08. bis 10. Mai soll­ten zudem Lösun­gen für Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Lehre ent­wi­ckelt werden.

Die Ergeb­nisse wer­den ab dem 18.05.2020 auf der Web­seite (https://hochschul-hackathon-bb.de/) veröffentlicht.

Soforthilfe für Studierende

Das Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­rium hat am 30. April 2020 ein umfang­rei­ches Hilfs­pro­gramm für Stu­die­rende ange­kün­digt, die durch die Corona-Krise eine finan­zi­elle Not­lage gera­ten sind. Das geplante Bran­den­bur­ger Sofort­hilfe-Pro­gramm für Stu­die­rende wurde des­halb ausgesetzt.

Die wich­tigs­ten Eck­da­ten des Bun­des­pro­gram­mes sind: deut­sche Stu­die­rende kön­nen ab dem 8. Mai 2020 und inter­na­tio­nale Stu­die­rende ab dem 1. Juni 2020 zins­lose Dar­le­hen in Höhe von monat­lich bis zu 650 Euro über die KfW-Ban­ken­gruppe bean­tra­gen. Für beson­ders akute Not­fälle stellt der Bund zudem 100 Mil­lio­nen Euro für die Not­fall­fonds der Stu­die­ren­den­werke bereit.

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen hierzu fin­den Sie auf den Sei­ten der Stu­die­ren­den­werke sowie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/KfW-Corona-Hilfe-für-Studierende/