Auswirkungen für Chöre, Orchester, Ensembles und Freischaffende
Während fest angestellte Mitglieder von Konzert- und Theaterorchestern sowie der Rundfunkklangkörper durch die Lohnfortzahlung bei Veranstaltungsausfällen komfortabel abgesichert sind, drohen freischaffenden Musiker*innen Einnahmeverluste, die sich in der Summe als existenzbedrohlich darstellen können. Nach zahlreichen Konzertabsagen in der vergangenen Woche sind die bevorstehenden Projekte und Konzerte im Frühling und zur Passions- und Osterzeit in ihrer Durchführbarkeit akut bedroht. Freiberufler*innen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. Einkünfte, die aus derartigen Verpflichtungen resultieren, lassen sich nicht anderweitig kompensieren.
Der Landesmusikrat Brandenburg unterstützt und begrüßt die Forderung des Deutschen Kulturrats zur Einrichtung eines Notfallfonds für Künstler*innen und sieht Bund und Länder in der Verantwortung, hier unbürokratisch und schnell zu helfen.
Darüber hinaus macht der Landesmusikrat Brandenburg darauf aufmerksam, dass auch alle Vereine, Chöre, Orchester und Ensembles von den existenzbedrohenden Szenarien betroffen sein können. Es gibt bereits Verträge, die langfristig abgeschlossen wurden und die möglicherweise ganz oder teilweise gezahlt werden müssen. Auch hierfür sollte es Regelungen geben, die keinen der Vereine bzw. Ensembles in die Insolvenz stürzt.
Der Vorschlag der Deutschen Orchestervereinigung zur Ansiedelung eines Notfallfonds direkt bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven wird vom Landesmusikrat Brandenburg deshalb nachdrücklich begrüßt. Die DOV argumentiert, dass dort freiberufliche Künstler*innen versichert sind und dass über die vorhandenen Personen- und Bankdaten Betroffene kurzfristig mit Notfallzahlungen versorgt werden könnten. Zudem sei die KSK in der Lage, die Plausibilität entgangener Honorare zu prüfen.
Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen ist, wie Politik und Behörden auf die Vorschläge von Kulturrat und Orchestervereinigung reagieren, empfiehlt der Landesmusikrat Brandenburg seinen freischaffenden Dirigent*innen und allen Ensembles vorsorglich, ihre eventuell durch das Coronavirus bedingten Honorarausfälle, Zahlungen ohne Gegenleistungen sowie Mietzahlungen ohne durchgeführte Veranstaltung zu dokumentieren.
Der Deutsche Musikrat hat am 06. März 2020 eine Umfrage unter Kulturschaffenden über die Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Arbeit initiiert, um sich ein möglichst umfassendes Bild über die Probleme und finanziellen Schäden zu machen, die sich für die Musikszene Deutschlands aus der aktuellen Situation ergeben. Die Erkenntnisse aus dieser Umfrage sollen einen Beitrag dazu liefern, geeignete Hilfe-Maßnahmen anzustoßen. Die Umfrage läuft noch bis 31. März 2020 und ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.surveymonkey.de/r/XZJSKBZ.
Zu weiteren Fragen, wie Risikobewertung, Hygieneverhalten oder Symptomatik, verweisen wir auf folgende seriöse Informationsquellen: