Förderung der Kulturellen Ankerpunkte wird fortgesetzt

Bewer­bun­gen für eine Fort­set­zung der För­de­rung von 2025 bis 2027 ab sofort mög­lich / Land stellt jähr­lich bis zu einer Mil­lion Euro bereit

Start­schuss für die Fort­set­zung des För­der­pro­gramms Regio­nale Kul­tu­relle Anker­punkte: Bereits bestehende Kul­tu­relle Anker­punkte der ers­ten Gene­ra­tion kön­nen sich noch bis zum 30. Sep­tem­ber für den För­der­zeit­raum von 2025 bis 2027 bewer­ben. Das Land stellt für die Fort­füh­rung der Anker­punkte bis 2027 jähr­lich bis zu einer Mil­lion Euro bereit.

Kul­tur­mi­nis­te­rin Dr. Manja Schüle: „Eine Erfolgs­story wird fort­ge­setzt: Mit unse­rem För­der­pro­gramm der Regio­na­len Kul­tu­rel­len Anker­punkte stär­ken wir bestehende Kul­tur-Struk­tu­ren, ‑Ein­rich­tun­gen und ‑Akteure vor Ort. Wir unter­stüt­zen Zusam­men­schlüsse von Kul­tur­ein­rich­tun­gen und loka­len ehren­amt­li­chen und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteu­ren, damit sie sicht­ba­rer wer­den, sich wei­ter­ent­wi­ckeln und ver­net­zen kön­nen. Das ist bun­des­weit ein­ma­lig. Und erfolg­reich, wie die externe Eva­lua­tion gezeigt hat. Des­we­gen machen wir auch wei­ter und stel­len ab 2025 erneut eine Mil­lion Euro jähr­lich für die Fort­füh­rung der Anker­punkte bereit. Übri­gens: Nicht nur die Eva­lua­tion, auch die vie­len posi­ti­ven Rück­mel­dun­gen zei­gen ein­drucks­voll, dass das Ange­bot der Ver­net­zung und der geziel­ten Ent­wick­lung von Stär­ken, Schwer­punk­ten und Zukunfts­mo­del­len pass­ge­nau auf die Bedarfe in den Regio­nen zuge­schnit­ten ist und den Nerv der Zeit trifft. Ich bin über­zeugt: So hat Kul­tur Zukunft.“

Mit dem 2021 gestar­te­ten För­der­pro­gramm Regio­nale Kul­tu­relle Anker­punkte hat das Kul­tur­mi­nis­te­rium erst­mals ein ganz auf die Kul­tur­ent­wick­lung im länd­li­chen Raum gerich­te­tes För­der­pro­gramm auf­ge­legt. In einer ers­ten För­der­runde haben neun Pro­jekte von 2021 bis 2024 ins­ge­samt rund 3,3 Mil­lio­nen Euro erhal­ten. In der zwei­ten För­der­runde wur­den sie­ben wei­tere Anker­punkte in Regio­nen aus­ge­wählt, in denen es bis­lang keine gab. Für deren Finan­zie­rung stellt das Kul­tur­mi­nis­te­rium von 2023 bis 2026 wei­tere rund 1,64 Mil­lio­nen Euro bereit. Für die Fort­set­zung der Anker­punkte der ers­ten Gene­ra­tion ste­hen im För­der­zeit­raum von 2025 bis 2027 Lan­des­mit­tel in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Jahr und Stand­ort zur Ver­fü­gung. Vor­ga­ben für inhalt­li­che Schwer­punkt­set­zun­gen, For­mate oder Akti­vi­tä­ten wer­den nicht gemacht.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen sowie die Bewer­bungs­un­ter­la­gen sind unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/#