50.000 Euro für Innovationsfonds Pop

Bewer­bun­gen für Pro­jekte aus Bran­den­burg bis 01. März 2023 möglich

Da ist Musik drin: Mit dem För­der­pro­gramm Inno­va­ti­ons­fonds Pop unter­stützt das Kul­tur­mi­nis­te­rium auch in die­sem Jahr wie­der popu­lar­mu­si­ka­li­sche Pro­jekte, Ver­an­stal­tun­gen und Prä­sen­ta­tio­nen mit ins­ge­samt 50.000 Euro. Noch bis zum 01. März 2023 kön­nen För­der­an­träge ein­ge­reicht wer­den. Die För­der­höhe beträgt pro Pro­jekt maxi­mal 10.000 Euro.

Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle: „Bran­den­burg sucht nicht nur die nächs­ten Super­stars der Rock‑, Pop- und Elek­tro­mu­sik – Bran­den­burg för­dert vor allem zukunfts­wei­sende Pro­jekte der Popu­lar­mu­sik! 50.000 Euro lie­gen im Inno­va­ti­ons­fonds Pop-Topf! Ich freue mich, dass wir mit die­sem För­der­pro­gramm inno­va­tive Pro­jekte, Ver­an­stal­tun­gen und Prä­sen­ta­tio­nen aus dem Bereich Popu­lar­mu­sik aus unse­rem Land unter­stüt­zen kön­nen. Denn: Was wäre die Welt ohne Popu­lar­mu­sik? Lahm, leise und leer! Des­halb freuen wir uns über erfri­schende Musik­pro­jekte aus Bran­den­burg – ins­be­son­dere über Vor­ha­ben, die New­co­me­rin­nen und New­co­mer fördern!”

Der Schwer­punkt beim För­der­pro­gramm Inno­va­ti­ons­fonds Pop liegt in die­sem Jahr auf For­ma­ten, die Bran­den­bur­ger Nachwuchsmusiker*innen unter­stüt­zen und auf die Bühne brin­gen. Das kön­nen neue Kon­zert­rei­hen für Newcomer*innen sein oder Ver­net­zungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bote. Antrags­be­rech­tigt sind juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten Rechts, die künst­le­risch oder kura­to­risch arbei­ten und der Gemein­nüt­zig­keit unter­lie­gen. Der Pro­jekt­schwer­punkt muss in Bran­den­burg liegen.

Geför­dert wer­den können: 

  • popu­lar­mu­si­ka­li­sche Ange­bote oder Pro­gramm­schwer­punkte inner­halb eines Pro­jek­tes oder Fes­ti­vals (Work­shop-Pro­gramme, inter­dis­zi­pli­näre Formate),
  • For­mate in den Berei­chen Nach­wuchs­för­de­rung, Nach­hal­tig­keit, Diversität,
  • neue Modell­pro­jekte oder Kam­pa­gnen zum Zugang zur Livemusik,
  • interne Qua­li­täts­ent­wick­lung und orga­ni­sa­ti­ons­stär­kende Maß­nah­men, die eine Pro­fes­sio­na­li­sie­rung und Sta­bi­li­sie­rung der bestehen­den All­tags­pra­xis ermög­li­chen oder
  • Auf- oder Aus­bau von popu­lar­mu­si­ka­li­schen Netzwerken.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen sowie die Antrags­un­ter­la­gen gibt es unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/


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