zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ...
Um den Kulturbetrieb zu erhalten, hat die Bundesregierung im Sommer 2020 u.a. das Programm „NEUSTART.KULTUR“ aufgelegt. Mit mittlerweile über 74 Programmlinien und Mitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro hilft die Bundesregierung, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Dieses Programm wird noch bis Ende 2022 fortgeführt.[1]
Die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegten Bundesprogramme erfordern eine Kofinanzierung der Antragstellenden. Bereits in 2021 ist auf Antrag dieser Kofinanzierungsanteil vom Land Brandenburg übernommen worden, wenn er nicht durch Eigen- oder Drittmittel des jeweiligen Antragstellenden sichergestellt werden konnte.
Ziel der Brandenburgischen Landesregierung ist es, die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs in der Corona-Pandemie strukturell zu erhalten und zu stärken, die Zugänglichkeit von brandenburgischen Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangebote zu sichern, die Wiedereröffnung zu ermöglichen und auch selbstständigen Künstler*innen Erwerbsperspektiven zu bieten.
Dafür setzt das MWFK u.a. das Landessonderprogramm zur Kofinanzierung von kulturellen Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 fort.
Eine Antragstellung ist ab sofort gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bis 30.10.2022 (Ausschlussfrist!) möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Der Förderzeitraum ist vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 festgelegt.
- Projekte, für die bereits in 2021 eine Kofinanzierung des MWFK erfolgte und der zugrundeliegende Zuwendungsvertrag mit dem Bund einen bis 31.12.2022 vorsieht, können für das Jahr 2022 einen weiteren Antrag auf Kofinanzierung stellen.
- Voraussetzung ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der (erneuten) Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus Ziffer 3.1 der Richtlinie. Kommunen und kommunal getragene Einrichtungen sind nicht zuwendungsberechtigt. Bitte verwenden Sie folgende Formulare und beachten insbesondere die Voraussetzungen gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinie.
- Antragsformular (663.5 KB)
- Finanzierungsplan 2022 (1.2 MB)
Die vollständigen Antragsunterlagen bitten wir vorzugsweise per E‑Mail an folgende E‑Mail-Adresse zu senden: MWFK.Referat32@MWFK.Brandenburg.de.
Eine postalische Zuleitung ist an folgende Antragsadresse möglich:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 32
Dortustraße 36
14467 Potsdam