Land setzt seine Förderung fort / Countdown: Bewerbungen für Förderprogramme bis 15. Dezember und 15. Januar möglich
Das Land setzt seine Unterstützung für die Digitalisierung im Kulturbereich fort: Im kommenden Jahr stehen dafür – vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Landtags zum Haushalt – 650.000 Euro bereit. Für das ‘Förderprogramm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA)’ sind Bewerbungen bis zum 15. Dezember 2021 möglich, für das Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes’ bis zum 15. Januar 2022.
Kulturministerin Manja Schüle: „Digitalisierung wird Kultur langfristig verändern – und Corona hat diesen Prozess erheblich beschleunigt. Deshalb setzen wir selbstverständlich unsere Förderprogramme zur Digitalisierung im Kulturbereich auch im kommenden Jahr fort und helfen Brandenburger Einrichtungen, sich zu modernen Kulturbetrieben zu entwickeln. Mit dem Programm ‘DIWA’ fördern wir ihre Strategiefähigkeit und ihre Vernetzung und unterstützen innovative Konzepte. Das Ziel: Ein kompetenter, selbstbewusster und kreativer Umgang mit den digitalen Herausforderungen. Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr 24 großartige transformative DIWA-Projekte fördern können – beispielsweise den ‘digitalen Garten’ in der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte Lehnitz, neue Dimensionen der Musikvermittlung im Nikolaisaal in Potsdam und die ‘immersiven Bühnenwelten’ am Kleist-Museum in Frankfurt (Oder). Auch bei der Archivierung und Vermittlung des kulturellen Erbes hat die Digitalisierung zu einem Quantensprung geführt. Ein spannendes Beispiel für den digitalen Zugang zum Kulturerbe: Die Historische Kommission hat Informationen und Werke von Brandenburger Künstlerinnen aus 12 Museen erschlossen und digital zusammengeführt. So lernen wir digital Malerinnen aus Zeiten kennen, die wir fast nur mit männlichen Namen in Verbindung bringen und gewinnen zugleich Zugang zu unbekannten Sammlungsbeständen aus allen Ecken Brandenburgs. Ob als Vermächtnis oder in der Zukunft – Kultur ‘Made in Brandenburg’ ist (auch) digital.”
Für das 2021 gestartete Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA) stehen im kommenden Jahr 400.000 Euro bereit. Es setzt drei Förderschwerpunkte: Strategien und Konzepte, innovative Projekte sowie Qualifikationsmaßnahmen. Das Programm unterstützt Kultureinrichtungen konkret dabei,
- bestehende Betriebsprozesse, kulturelle Ausdrucksformen und die Außenkommunikation umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren,
- dafür geeignete individuelle Lösungen, Handlungsempfehlungen und/oder Pilotprojekte zu entwickeln und diese dann umzusetzen bzw. zu implementieren sowie
- die eigenen Mitarbeiter*innen zu qualifizieren.
Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen, Personalkosten für zusätzliches befristetes Personal, Sachmittel für Workshops und digitale Pilotprojekte. Das Land übernimmt – abhängig von der Trägerschaft – bis zu 60 oder 90 Prozent der Kosten. Bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung mit Sitz im Land Brandenburg sowie Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro, die Maximalförderung 50.000 Euro. DIWA-Kultur ist 2021 erstmals ausgeschrieben worden. In diesem Jahr werden aufgrund der pandemiebedingt verstärkten Unterstützung von digitalen Kulturprojekten im Rahmen des Programms insgesamt 24 Projekte mit 730.000 Euro gefördert.
Für das 2015 gestartete ‘Förderprogramm Digitalisierung des kulturellen Erbes’ stehen im kommenden Jahr 250.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Programms werden Projekte zur Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe sowie zur Vermittlung oder künstlerischen Nutzung von digitalisiertem Kulturgut gefördert. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro. Bewerben können sich Kommunen und Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen, Vereine, Gedenkstätten, die ihr kulturelles Erbe digitalisieren und digital vermitteln wollen. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Brandenburg-Bezug, der kulturhistorische Wert, möglichst die Kooperation mehrerer Einrichtungen, die Erbringung eines Eigenanteils sowie die Beratung durch die ‘Koordinierungsstelle Brandenburg-digital’. In diesem Jahr werden im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 20 Projekte mit 250.000 Euro gefördert.
Die Auswahl der geförderten Projekte in beiden Förderprogrammen erfolgt durch externe Experten-Jurys. Die Förderrichtlinien und weitere Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/ abrufbar.