Kultur im ländlichen Raum

Das Kul­tur­mi­nis­te­rium legt erst­ma­lig ein ganz auf die Kul­tur­ent­wick­lung im länd­li­chen Raum gerich­te­tes För­der­pro­gramm auf: die För­der­richt­li­nie für Regio­nale Kul­tu­relle Anker­punkte im länd­li­chen Raum.


Der För­de­rung liegt das Kon­zept „Zusam­men­halt – Hei­mat – Teil­habe“ zugrunde, das als Anlage der Richt­li­nie bei­gefügt ist und die För­der­ziele genau beschreibt. Für die künf­tig vom Land geför­der­ten regio­na­len kul­tu­rel­len Anker­punk­ten ste­hen ins­ge­samt 1 Mio. Euro pro Jahr bereit.

Die För­de­rung beginnt bereits im Okto­ber 2021. Für den jewei­li­gen Anker­punkt ste­hen dann lan­des­sei­tig zwi­schen 100.000 Euro und 150.000 Euro pro Jahr zur Ver­fü­gung, und die För­de­rung ist ange­legt auf einen Zeit­raum von zunächst drei Jah­ren. Nach Maß­gabe der Haus­halts­ent­wick­lun­gen kann sich eine wei­tere För­der­phase von noch­mals drei Jah­ren anschließen.

Ent­schei­dend ist dabei: Die regio­nale kul­tu­rel­len Anker­punkte sol­len aus den Regio­nen her­aus ent­wi­ckelt und von dort getra­gen wer­den. Anker­punkte sol­len über das klas­si­sche Ver­ständ­nis von Kul­tur­ein­rich­tun­gen hin­aus­ge­hen und ins­be­son­dere ehren­amt­li­che und zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteure in die Ange­bote ein­bin­den. Vor­ga­ben für inhalt­li­che Schwer­punkt­set­zun­gen, For­mate, Pro­gramme oder Akti­vi­tä­ten wer­den dabei nicht gemacht.

Die Anträge kön­nen ab sofort und bis zum 18. August 2021 im MWFK gestellt wer­den. Sie erfor­dern eine posi­tive Stel­lung­nahme des zustän­di­gen Land­krei­ses. Die Anträge wird eine Fach­jury bewer­ten, auf deren Grund­lage dann die För­de­rung aus­ge­spro­chen wer­den wird.


Wei­tere Infor­ma­tio­nen: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-im-laendlichen-raum/

Foto: © Peter Dar­gatz | Pixabay