Förderprogramm und Ausschreibung
Der Deutsche Musikrat führt das Programm Landmusik mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland ausmacht, soll auch in der Fläche wahrnehmbar sein. Nur wenn die kulturelle Entwicklung mit der wirtschaftlichen Schritt hält, kann die Lebensqualität im ländlichen Raum Alternativen zu den großen Städten bieten.
Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:
- Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
- Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
- Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform
Antragsfrist ist der 14. Mai 2021. Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.landmusik.org/projektfoerderung
Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt, die jedoch häufig wenig Resonanz erfahren. Der Deutsche Musikrat und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) möchten daher herausragende musikalische Projekte im ländlichen Raum fördern und bekannt machen, damit sie Impulse für andere Orte geben können. Der Preis richtet sich an Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Dabei werden 2021 und 2022 insgesamt 13 „Landmusikorte des Jahres“ von einer fachkundigen unabhängigen Jury gekürt. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Landesmusikräte nominieren aus den eingegangenen Anträgen eine Auswahl, über die die Jury entscheidet.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.landmusik.org/landmusikort