- Übungsleiterpauschale für musikalische Ensembleleitung jetzt beantragen!
- Freie Musiker und Sängerinnen fair bezahlen!
- Theater- und Orchesterfinanzierung gesichert
Übungsleiterpauschale für musikalische Ensembleleitung jetzt beantragen!
Auch 2019 können vokale und instrumentale Amateurensembles unter bestimmten Voraussetzungen eine Übungsleiterpauschale beantragen. Sie dient dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist auch die Verpflichtung zu öffent-lichen Auftritten.
Weitere Informationen, die Fördergrundsätze, eine Checkliste sowie das Antragsformular sind auf der Homepage www.Landesmusikrat-Brandenburg.de unter „Links und Downloads“ abrufbar.
Die Antragstellung ist noch bis zum 31. März möglich.
Freie Musiker und Sängerinnen fair bezahlen!
Der Landtag hatte sich am 13.12.2018 für auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten eingesetzt. Sie sollen von ihrer Arbeit leben können und müssen dazu fair bezahlt werden, wie die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, unterstreicht.
„Gerade freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind häufig mit der Situation konfrontiert, dass sie bei ihren Engagements keine auskömmlichen Löhne erhalten. Das wollen wir ändern. Daher soll zukünftig bei vom Land geförderten Kultur- und Musikprojekten darauf geachtet werden, dass die Honorarmindest-standards auch tatsächlich eingehalten werden. Die Fördergrundsätze sollen sich an den von der Deutschen Orchestervereinigung e. V. vorgeschlagenen finanziellen Mindeststandards orientieren. Eine Kopplung der Zuwendungsbescheide an finanzielle Mindesthonorare wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation freischaffender Musiker und Vokalsolisten nachhaltig zu verbessern. Es freut mich zudem sehr, dass es uns gelungen ist, eine fraktionsübergreifende Verständigung hierüber zu erzielen.“
Brandenburg geht damit einen großen Schritt voran, betont die Kulturexpertin der SPD im Landtag: „Die neue Regelung sichert nicht nur das großartige Qualitätsniveau der dargebotenen Musik landesweit. Sie stärkt zugleich die kulturelle Attraktivität, vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs. Mit dem Doppelhaushalt 2019/20 soll zudem zur langfristigen Sicherung der Theater und Orchesterlandschaft ein neuer Finanzierungsschlüssel eingeführt werden.
Der vom Landtag beschlossene Antrag „Für die Zukunft der Musik in Brandenburg: Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten“ ist als Download abrufbar unter:
https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10000/10083.pdf
Theater- und Orchesterfinanzierung gesichert
Die Landesregierung hat sich am 8. Januar 2019 auf einen neuen Schlüssel zur Finanzierung der großen
Theater und Orchester in Brandenburg verständigt. Dabei übernimmt das Land eine noch größere Verantwortung und entlastet die Kommunen. Ab 2019 übernimmt das Land 50 Prozent der Finanzierung, 30 Prozent kommen aus der Theater-und Orchesterpauschale des Finanzausgleichsgesetzes. Auf die Kommunen entfällt damit nur noch ein Anteil von 20 Prozent.
Der Theater- und Orchesterrahmenvertrag wird am 21. Februar 2019 durch Kulturministerin Münch, die Oberbürgermeister und die Bürgermeister der betreffenden Städte sowie Vertreter des Zweckverbandes „Neue Bühne – Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg“ am Brandenburger Theater unterzeichnet.