50.000 Euro im Projektfonds Popularmusik

Kul­tur­mi­nis­te­rium för­dert Pro­jekte, Ver­an­stal­tun­gen, Prä­sen­ta­tio­nen / Antrags­frist endet am 4. März 2024 

Das rockt: Mit ins­ge­samt 50.000 Euro aus dem Pro­jekt­fonds Popu­lar­mu­sik unter­stützt das Kul­tur­mi­nis­te­rium erneut popu­lar­mu­si­ka­li­sche Pro­jekte, Ver­an­stal­tun­gen und Prä­sen­ta­tio­nen. Bis zum 4. März 2024 kön­nen För­der­an­träge ein­ge­reicht wer­den. Die Höhe beträgt pro Antrag maxi­mal 10.000 Euro; der Pro­jekt­schwer­punkt muss im Land Bran­den­burg liegen.

Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle: „Da ist echt (Popular)Musik drin! Bran­den­burg för­dert mit 50.000 Euro zukunfts­wei­sende For­mate und inno­va­tive Ange­bote, die ins­be­son­dere New­co­mer der Popu­lar­mu­sik för­dern sol­len. Die hie­sige Szene zu stär­ken und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, das ist das Ziel unse­res Pro­jekt­fonds Popu­lar­mu­sik, den wir mit Impuls Bran­den­burg – Lan­des­ver­band für Soziokultur‑, Popu­lar­mu­sik- und Fes­ti­vals – ent­wi­ckelt haben. Ich freue mich jetzt schon auf fri­schen Wind – also: Bitte flei­ßig bewerben!“

Geför­dert wer­den kön­nen fol­gende Vorhaben: 

·         popu­lar­mu­si­ka­li­sche Ange­bote oder Pro­gramm­schwer­punkte inner­halb eines Projektes

oder Fes­ti­vals (Work­shops, inter­dis­zi­pli­näre For­mate u.a.)

·         popu­lar­mu­si­ka­li­sche For­mate, etwa auf den Gebie­ten Nach­wuchs­för­de­rung oder Gen­der Equality

·         neue Modell­pro­jekte oder Kam­pa­gnen zum Zugang zur Livemusik

·         interne Qua­li­täts­ent­wick­lung und orga­ni­sa­ti­ons­stär­kende Maß­nah­men, die eine Pro­fes­sio­na­li­sie­rung und Sta­bi­li­sie­rung der bestehen­den All­tags­pra­xis ermög­li­chen, etwa zeit­lich begrenzte Per­so­nal­dienst­leis­tun­gen auf Hono­rar­ba­sis, Wei­ter­bil­dungs­vor­ha­ben, Inhouse-Semi­nare, Coaching

·         Auf- oder Aus­bau popu­lar­mu­si­ka­li­scher Netzwerke

Der Fokus liegt in die­sem Jahr auf For­ma­ten, die Bran­den­bur­ger Musik­ta­lente unter­stüt­zen und auf die Bühne brin­gen. Das kön­nen zum Bei­spiel neue Kon­zert­rei­hen für New­co­mer sein, die Inte­gra­tion von Nach­wuchs­büh­nen in bestehende Ver­an­stal­tun­gen oder Ver­net­zungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bote für auf­stre­bende Popu­lar­mu­si­ker und ‑musi­ke­rin­nen. Anträge für den Pro­jekt­fonds Popu­lar­mu­sik dür­fen juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten Rechts stel­len, die künst­le­risch oder kura­to­risch arbei­ten und der Gemein­nüt­zig­keit unter­lie­gen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Hin­weise zur Aus­schrei­bung: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/projektfonds-popularmusik/.


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